I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden der Firma Auto-Service Wenzel, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Die AGB werden vom Kunden, im Nachfolgenden Auftraggeber, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.
II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot/Anfrage durch schriftliche Erklärung angenommen hat. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB.
(3) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:
KFZ-Dienstleistungen, Werkstattservice, Inspektionsdienstleistungen, Wartungen, Mangelbeseitigung und sonstige, mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Werkleistungen und Dienstleistungen. Die Werkleistungen und Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des BGB angeboten.
(4) Das Ziel der Leistungen des Auftragnehmers ist die bestmögliche Umsetzung der durch den Auftraggeber formulierten oder gemeinsam erarbeiteten Anforderungen.
(5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass er für spezielle fachliche Belange seines Berufsbildes verantwortlich ist.
(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen. Er kann diese auch von Mitarbeitern vornehmen lassen. Diese werden von Seiten des Auftragnehmers hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft. Im Falle der Übertragung auf einen Mitarbeiter entstehen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Es entstehen keine Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Mitarbeiter und dem Auftraggeber.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er die angeforderte Dienstleistung verwenden will, z. B. ob die Dienstleistung einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Aufmerksamkeit durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (z.B. besondere Rechtsvorschriften). Für den Fall, dass der Auftraggeber die angeforderte Dienstleistung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer.
(2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
(3) Die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
(4) Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer nach Auftragsabschluss eine Nennung als Referenz auf der Website des Auftragnehmers.
IV. Preise und Zahlung
(1) Preise sind festgelegt nach der aktuellen Preisliste oder werden individuell in schriftlicher Form vereinbart.
(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt ggf. eine Abrechnung mit dem Ende jedes Kalendermonats.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, bereits nach Vertragsabschluss und vor Beendigung der Arbeiten einen Vorschuss i. H. v. 70 % des zu erwartenden Auftragswertes abzurechnen.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.
V. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Dienstleistung sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Informationen und Unterlagen im angegebenen Umfang sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Auftragnehmer teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter IV. (2) erfüllt worden sind.
(4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
VI. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch den Aufwand des Auftragnehmers für bereits getätigte Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
VII. Mängelhaftung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistung so sorgfältig wie möglich auszuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen.
(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. der Dienstleistungen (z.B. Wartung, Reparatur, etc.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
VIII. Schadensersatz
(1) Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Bei Nettorechnungsbeträgen von unter 150 € wird die Haftung abweichend von Satz 1 auf 150 € begrenzt.
(2) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an gelieferten Unterlagen oder deren Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität der Ersatzteile, den Postweg usw.).
(5) Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für Fremdteile. Werden dem Auftragnehmers erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.
IX. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Informationen des Auftraggebers zu. Sofern Dienstleistungen nicht von ihm selbst erfolgen, sondern von Mitarbeitern, die von ihm beauftragt werden, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch sie verpflichtet worden. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (insbesondere E-Mail, Telefax etc.), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter haften für solche Eingriffe Dritter nicht.
Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der überlassenen Informationen anzulegen und diese bis zum Abschluss des Auftrages aufzubewahren.
X. Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche Berlin. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der Anschrift * Auto-Service Wenzel – Thomas Wenzel – Wilhelmsaue 29 – 10713 Berlin * oder per E-Mail an info@auto-service-wenzel.de mit.
(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
XII. Widerrufsbelehrung
Sofern Sie Verbraucher i. S. von § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:
(1) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Auto-Service Wenzel
Thomas Wenzel
Wilhelmsaue 29
10713 Berlin
Telefax: 030 – 344 66 47
E-Mail: info@auto-service-wenzel.de
Sollte Ihnen diese Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
(2) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber dies selbst veranlasst hat.